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Holtz & Faust GbR |
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BarrierefreiheitSeit einigen Jahren arbeiten in vielen Ländern Menschen mit und ohne Behinderung daran, die Umwelt für alle ohne Hindernisse zugänglich zu machen. Das Stichwort heißt hier: Barrierefreiheit. Seit dem 1.Mai 2002 ist die Barrierefreiheit auch im Gesetz verankert:
§ 4 Bundesgleichstellungsgesetz (BGG)
Eine Erläuterung des Bundesgleichstellungsgesetzes in Gebärdensprache finden sie auf den Seiten der Aktion Mensch: Soweit der Gesetzestext. Leider ist der nicht ganz einfach zu verstehen und ist deshalb selbst ein Hindernis. Aber Gesetzestexte sollen möglichst kurz sein und trotzdem eindeutig. Es müssen also alle Schlupflöcher ausgeschlossen und alle Möglichkeiten, wie man das verstehen kann, eingeschlossen werden. Weil das alles in einen oder zwei Sätze geschrieben werden soll, ist das meistens so schwer zu verstehen.
Wir übersetzen mal den § 4 BGG. Unsere Internetseite orientiert sich an den Standards für barrierefreie Internetgestaltung. Jeder soll sie benutzen können. Man kann ohne Maus die Verknüpfungen (Links) zu anderen Seiten auswählen und man kann die Schriftgröße verändern, sich das ganze ohne Farben ansehen und hat eine Textversion, in der keine Bilder zu sehen sind. Diese braucht man auch, wenn man eine Seite ausdrucken möchte, deshalb nennen wir sie Druckversion. Man kann aber auch bei der „normalen“ Darstellung, der Standardeinstellung, bleiben. Auch unsere Texte sind manchmal noch in schwieriger Sprache. Dafür entschuldigen wir uns und versuchen, viel leichte Sprache zu benutzen.
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