Logo: Braille

Holtz & Faust GbR
Seminarleitung, Projektmanagement, Beratung

Barrierefreiheit

Seit einigen Jahren arbeiten in vielen Ländern Menschen mit und ohne Behinderung daran, die Umwelt für alle ohne Hindernisse zugänglich zu machen. Das Stichwort heißt hier: Barrierefreiheit.

Seit dem 1.Mai 2002 ist die Barrierefreiheit auch im Gesetz verankert:

§ 4 Bundesgleichstellungsgesetz (BGG)
„Barrierefreiheit ist die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen auch für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein, soweit dies nicht technisch ausgeschlossen ist. Zu den gestalteten Lebensbereichen gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, Beförderungsmittel im Personenverkehr, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen.“

Eine Erläuterung des Bundesgleichstellungsgesetzes in Gebärdensprache finden sie auf den Seiten der Aktion Mensch:
Das BGG als Gebärdensprachvideo

Soweit der Gesetzestext. Leider ist der nicht ganz einfach zu verstehen und ist deshalb selbst ein Hindernis. Aber Gesetzestexte sollen möglichst kurz sein und trotzdem eindeutig. Es müssen also alle Schlupflöcher ausgeschlossen und alle Möglichkeiten, wie man das verstehen kann, eingeschlossen werden. Weil das alles in einen oder zwei Sätze geschrieben werden soll, ist das meistens so schwer zu verstehen.

Wir übersetzen mal den § 4 BGG.
Alle Lebensbereiche sollen für jeden Menschen gleich gut zu erreichen zu benutzen sein. Auch Rollstuhlfahrer müssen z.B. durch den Haupteingang in ein Haus gehen können. Oder ein gehörloser Mensch muss bei einer Gerichtsverhandlung in Gebärdensprache sprechen können. Ein blinder Mensch muss Antragsformulare beim Arbeitsamt in Blindenschrift oder als Datei für den Computer bekommen. Und ein Mensch mit Lernschwierigkeiten muss sich in einem großen Haus ohne Hilfe zurechtfinden können. Dafür können die Wege mit Farben und Bildern ausgeschildert sein. Alle Sachen, die man jeden Tag macht, müssen so sein, dass sie möglichst jeder ohne fremde Hilfe machen kann. Dazu gehören Häuser, Straßen, Busse, Züge und Straßenbahnen, Computer, das Internet und alle Auskünfte und Vorträge.

Unsere Internetseite orientiert sich an den Standards für barrierefreie Internetgestaltung. Jeder soll sie benutzen können. Man kann ohne Maus die Verknüpfungen (Links) zu anderen Seiten auswählen und man kann die Schriftgröße verändern, sich das ganze ohne Farben ansehen und hat eine Textversion, in der keine Bilder zu sehen sind. Diese braucht man auch, wenn man eine Seite ausdrucken möchte, deshalb nennen wir sie Druckversion. Man kann aber auch bei der „normalen“ Darstellung, der Standardeinstellung, bleiben.

Auch unsere Texte sind manchmal noch in schwieriger Sprache. Dafür entschuldigen wir uns und versuchen, viel leichte Sprache zu benutzen.

Wenn Sie Fehler bei uns finden oder meinen, dass Ihnen unsere Seite gefällt, dann sagen Sie es uns:
Kontaktseite

^

 
 Darstellung:
 Normale Schrift 
 Große Schrift 
 Schwarz auf weiß 
 Weiß auf schwarz 
 Druckversion 
 Hilfe? 

 

Rollstuhlschaukel auf Kinderspielplatz in Mannheim, Foto: Astrid Hopp
Rollstuhlschaukel